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Stadt Bad Gandersheim


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Neue Foto-Richtlinien für ePass ab 01.11.2005

Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 treten neue Richtlinien
für Passbilder in Kraft, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können. In den Chips der neuen Pässe werden zunächst die herkömmlichen Passdaten  und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst.

Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig
bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden.
Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch, auf ein völlig neues Niveau gehoben.

Damit die ab 01.11.2005 bei der Passantragstellung   
vorzulegenden Bilder biometrie-tauglich und international einsetzbar sind,
kommen ab 01.11.2005 neue Foto-Richtlinien zur Anwendung, die auf den Spezifikationen
der Internationalen Standardorganisation (ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten
zuständigen International Civil Avia-tion Organization (ICAO) aufbauen.
Das Foto für den ePass wird nicht - wie bislang bei Reisepässen üblich - im Halbprofil,
sondern frontal aufgenommen.
Weitere Anforderungen an die neuen Passbilder wurden in einer neuen Foto-Mustertafel zusammengestellt
und mit Beispielen für biometriegeeignete und ungeeignete Bilder illustriert.
Außerdem steht zur Qualitätssicherung der ePass-Bilder eine Schablone zur Verfügung,
mit der die Fotos vermessen werden können.

Sowohl die Foto-Mustertafel als auch die Schablone sind ab 1. September 2005 gegen Einsendung eines
frankierten und adressierten DIN A4-Rückumschlages (Rückporto 1,44 €) bei der Bundesdruckerei GmbH
kostenfrei erhältlich:

Bundesdruckerei GmbH Stichwort:
Foto-Mustertafel & Schablone
Oranienstraße 91    

10958 Berlin


Unter www.bundesdruckerei.de ist die Foto Mustertafel auch als Download erhältlich.
Weitere Informationen zum ePass sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern
abrufbar unter www.bmi-bund.de.



[fz, 15.12.2008]
 

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