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Nr. 44 |
Bad Gandersheim, den 02.10.2009 |
36. |
Jahrgang |
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der
Stadt Bad Gandersheim
1. Kommunale Gebietskörperschaft
1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle
Stadt Bad Gandersheim
Markt 10
37585 Bad GandersheimTelefon: 05382 / 73-400
Telefax: 05382 / 73-5400
Email: bauamt@bad-gandersheim.de
1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Stadt Bad Gandersheim.
2. Gegenstand der Dienstleistung
2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber
Die Stadt Bad Gandersheim bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen.
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.
Die Stadt Bad Gandersheim behält sich eine Vergabe vor.
Wir bitten um Abgabe entsprechender getrennter Angebote für die Ortsteile:
1. Clus, 120 Einwohner, 60 Haushalte
2. Dankelsheim,, 332 Einwohner, 166 Haushalte
3. Ellierode, 167 Einwohner, 84 Haushalte
4. Gehrenrode,225 Einwohner, 113 Haushalte
5. Heckenbeck , 467 Einwohner, 234 Haushalte
incl. Heckenbeck - Hilprechtshausen
Ergänzende Unterlagen zur Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie der unterversorgten Bereiche sind als Anlage A beigefügt.
2.2 Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung
Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. d. Nds. ML v. 26.06.2009, VORIS 78350) im Jahr 2009 für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Stadt Bad Gandersheim als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen.
Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 MBit/s Downstream ist zu gewährleisten; höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich gewünscht. Die Abgabe von Interessenbekundungen für möglichst alle unterversorgten Ortsteile insbesondere der besonders ländlich geprägten Siedlungsbereiche ist erwünscht. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit ist entsprechend der Breit-bandstrategie der Bundesregierung mittelfristig eine Ertüchtigung der Anschlüsse auf 50 MBit/s wünschenswert.Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Ortsteil oder Teilprojekt u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen.
In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie viel Neuanschlüssen 12 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Stadt Bad Gandersheim eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des ML beantragt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren.
Die Stadt Bad Gandersheim behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Die Unterlagen sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
3. Sonstige Informationen
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Weitere Informationen können auf Anforderung bereitgestellt werden. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.
4. Weiteres Verfahren
4.1. Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa
· ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
· Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
· Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
· Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif, und Billing
4.2. Fristende für die Einreichung der Interessenbekundung
Bis 16.11.2009, 11.00 Uhr.
Der Bürgermeister
Ehmen
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