Bitte Räum- und Streupflicht beachten

Winterzeit: Räum- und Streuzeit!

Das Ordnungsamt der Stadt weist darauf hin, dass nach Angaben des Wetterdienstes in den nächsten Tagen mit Schneefall zu rechnen ist. Für die Grundstückseigentümer bzw. die lt. Mietvertrag verpflichteten Mieter bedeutet dies, dass sie bei Schneefall die Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Radwege mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten haben. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. In Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen ist am äußeren Rand dieser Bereiche ein Streifen in einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 07:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr durchgeführt sein. Zu diesen Zeiten ist in den genannten Bereichen außerdem bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg für den Fußgängertagesverkehr vorhanden ist. Das Schneeräumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

 

Wohin mit Schnee und Eis?

Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschl. gemeinsamer Rad- und Gehwege sowie die Fußgängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.

 

Vielen Dank!

Das Ordnungsamt bedankt sich im Namen der Bevölkerung bei den Grundstückseigentümern bzw. Mietern für ihre Kooperation.



[ste, 09.12.2009]
 


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Kontakt:
Stadt Bad Gandersheim
Herr Gelück
Ordnungsamt
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-201
Fax: 05382 73-5201
ordnungsamt @bad-gandersheim.de

Stadt Bad Gandersheim
Herr Steinhoff
Ordnungsamt
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-203
Fax: 05382 73-5203 oder 05382 73-170
w.steinhoff @bad-gandersheim.de


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