Die Steuerabteilung der Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass nach der Übersendung der Abrechnungsbescheide für die Wasser- und Abwassergebühren am 15. Februar die Wasser- und Abwassergebühren sowie auch die Grundsteuer für das 1. Quartal 2010 fällig werden. Für die Grundsteuer gelten nach wie vor die Dauerbescheide vom 11. Juli 2007.
Gültig sind auch weiterhin die Dauerbescheide für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr vom 27. Mai 2009, es sei denn, sie wurden zwischenzeitlich einen geänderten Bescheid ersetzt. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren werden aber erst zum 1. Juli fällig.
Sofern Sie der Stadtkasse keine Einzugsermächtigung vorliegen, wird um fristgerechte Überweisung der fälligen Beträge - zunächst also jetzt zum 15. Februar - gebeten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Überprüfung und ggf. Änderung der erteilten Bank-Daueraufträge hingewiesen.
Für Fragen stehen Stadtkasse oder die Steuerabteilung unter den Telefonnummern (05382) 73-132 oder 74-140 gern zur Verfügung.
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