Landkreis Northeim
Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt bittet darum, ab sofort keine verendeten Singvögel und Tauben mehr zu melden. Diese Vogelarten spielen bisher im Seuchengeschehen keine Rolle. Die Virusnachweise in Deutschland erfolgten ausschließlich bei Wasservögeln und in deren Lebensraum lebenden Vögeln. Daher haben sich die vom hiesigen Veterinäramt zu veranlassenden Untersuchungen momentan nur auf folgende Vogelarten zu konzentrieren:
1. Wasservögel (z.B. Enten, Gänse, Schwäne, Teichhühner)
2. Greifvögel (z.B. Bussard, Habicht, Falke, Milan)
3. Krähen, Elstern, Möwen
4. Graureiher
Nur von diesen Vogelarten sind verendete Tiere an die Gemeinden, die Polizei oder das Verbraucherschutz- und Veterinäramt zu melden. Die Begrenzung der Untersuchungen auf diese Tierarten ist erforderlich, damit die vorhandenen Laborkapazitäten für tatsächliche Verdachtsfälle optimal genutzt werden können.
Generell sollten keine verendeten Vögel mit bloßen Händen angefasst werden. Nach wie vor handelt es sich jedoch bei der Geflügelpest (Vogelgrippe) um eine Tierseuche, die nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragbar ist. Bisher nachgewiesene Infektionen beim Menschen sind durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel erfolgt. In Niedersachsen ist bisher noch kein Fall von Vogelgrippe bei Wild- oder Hausvögeln nachgewiesen worden.
[ko, 15.12.2008]
