Pflichten der Grundstückseigentümer
Reinigung der Gehwege, Gossen, Rad- und Gehwege
Aus gegebenem Anlass erinnert das Ordnungsamt daran, dass die Stadt Bad Gandersheim in ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege sowie der Gossen und gemeinsamen Rad- und Gehwege für sämtliche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt hat. In Straßen ohne Gehwege gilt als Gehweg ein Streifen von 1,00 m längs der Grundstücke neben der Fahrbahn oder, wenn ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am Rande der Fahrbahn. Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.
Zweige von Bäumen und Sträuchern beseitigen
In diesen Zusammenhang wird auch auf § 2 Absatz 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Bad Gandersheim verweisen. Danach sind über die Grundstücksgrenze hinausragende Zweige von Bäumen und Sträuchern über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen. Trockene Äste sind vollständig zu entfernen.
Das Ordnungsamt bittet die Grundstückseigentümer dringend um Beachtung, damit die Benutzung der Gehwege und Fahrbahnen in vollständiger Breite möglich ist.
[ste, 31.07.2012]
