Pflichten der Grundstückseigentümer

Reinigung der Gehwege, Gossen, Rad- und Gehwege

Aus gegebenem Anlass erinnert das Ordnungsamt daran, dass die Stadt Bad Gandersheim in ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege sowie der Gossen und gemeinsamen Rad- und Gehwege für sämtliche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt hat. In Straßen ohne Gehwege gilt als Gehweg ein Streifen von 1,00 m längs der Grundstücke neben der Fahrbahn oder, wenn ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am Rande der Fahrbahn. Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.

 Den Eigentümern werden hinsichtlich der Pflicht zur Straßenreinigung die Nießbraucher, Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB) und Dauerwohnungsberechtigten (§§ 31 ff. Wohnungseigentumgesetz) gleichgestellt. Diese sind anstelle der Eigentümer reinigungspflichtig.
 
Das Ordnungsamt bittet darum, im Interesse aller Einwohner und Gäste an einer sauberen Stadt, die Reinigungspflicht zu beachten. Dies gilt auch hinsichtlich der Beseitigung des Unkrauts an den Seiten der Gehwege und in den Gossen.
 
 
 

Zweige von Bäumen und Sträuchern beseitigen

In diesen Zusammenhang wird auch auf § 2 Absatz 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Bad Gandersheim verweisen. Danach sind über die Grundstücksgrenze hinausragende Zweige von Bäumen und Sträuchern über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen. Trockene Äste sind vollständig zu entfernen.

Das Ordnungsamt bittet die Grundstückseigentümer dringend um Beachtung, damit die Benutzung der Gehwege und Fahrbahnen in vollständiger Breite möglich ist.

 

 



[ste, 31.07.2012]
 


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Stadt Bad Gandersheim
Herr Steinhoff
Ordnungsverwaltung
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-203
Fax: 05382 73-5203 oder 05382 73-170
w.steinhoff @bad-gandersheim.de


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