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Stadt Bad Gandersheim


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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten

Das Niedersächsische Meldegesetz (NMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1998 (Nds. GVBl S. 56) räumt in den §§ 30, 33 und 34 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus der Meldekartei ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

 

Es handelt sich dabei um Datenübermittlungen an:

 

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört (§ 30 Abs. 2 NMG);
  • Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 34 Abs. 1 NMG)/Parteien, Wählergruppen und an andere Träger von Wahlvorschlägen sowie Antragsteller im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden (§ 34 Abs. 2 NMG);
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläum (§ 34 Abs. 3 NMG)
  • Adressbuchverlage (§ 34 Abs. 4 NMG)

 

Zukünftig gilt dies auch für einfache Melderegisterauskünfte mittels automatisierten Abrufe über das Internet (§ 33 Abs. 1 NMG)

 

Der Widerspruch kann von Einwohnern der Stadt Bad Gandersheim schriftlich oder mündlich erhoben werden bei der

 

Stadt Bad Gandersheim

Bürgerbüro

Stiftsfreiheit 13

37581 Bad Gandersheim

 

Bisher eingerichtete Übermittlungssperren gelten weiterhin bis auf Widerruf.

 

Der Bürgermeister

i.V.

 

 

Fried

 



[ste, 21.12.2009]
 
Kontakt

Stadt Bad Gandersheim
Bürgerbüro
Stiftsfreiheit 13
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-222
Fax: 05382 73-271
buerger @bad-gandersheim.de

Stadt Bad Gandersheim
Herr Steinhoff
Ordnungsamt
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-203
Fax: 05382 73-5203 oder 05382 73-170
w.steinhoff @bad-gandersheim.de



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